Naturschutzgebiete

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ermöglicht es, bestimmte Teile von Natur und Landschaft unter Schutz zu stellen.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erklärt als oberste Naturschutzbehörde Gebiete im Sinne von § 23 Abs. 1 BNatSchG mit dem Erlassen einer Verordnung zu Naturschutzgebieten.

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen gegeben ist. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete können auch aufgrund wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen werden.

Um die Einzigartigkeit der Naturschutzgebiete zu erhalten, sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder zu einer nachhaltigen Störung führen könnten, verboten.

Im Reinbeker Stadtgebiet gibt es zwei Naturschutzgebiete. Im Norden Reinbeks befindet sich das noch junge Naturschutzgebiet „Talwald Hahnenkoppel“, das 2004 ausgewiesen wurde.

Foto: Sigrun Richter
Foto: Sigrun Richter

Entlang der östlichen Grenze der Stadt Reinbek verläuft die Bille. Sie entspringt in der Nähe der Hahnheide und mündet bei Hamburg in die Elbe. Das Billetal wurde 1987 zwischen der Grander Mühle und dem Reinbeker Mühlenteich als Naturschutzgebiet „Billetal“ unter Schutz gestellt.

Foto: Sigrun Richter
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Foto: Sigrun Richter
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