Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Ein (qualifizierter) Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. In ihm werden unter anderem Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der bebaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsfläche getroffen. Er besteht aus einer Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).

Der (einfache) Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen des § 34 BauGB (Innenbereich) und § 35 BauGB (Außenbereich) ergänzt.

Die Bebauungspläne der Stadt Reinbek werden in ihrer zeitlichen Reihenfolge durchnummeriert. Sie können bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Stadtplanung eingesehen werden. Diese geben Ihnen gern auch nähere Auskünfte dazu.

Die Übersichtskarte zeigt die Stadtbereiche, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Eine detaillierte Ansicht erfolgt unter folgendem Link.

An dieser Stelle können Sie das Bild zu den rechtswirksamen Gebieten der Bebaungspläne als Bilddatei downloaden und vergrößern.