Allgemeines

Sämtliche Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werden als Naturschutz bezeichnet.


Unter Naturhaushalt sind Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen sowie die Gesamtheit aller Wechselwirkungen zwischen ihnen zu verstehen.

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sollen auf Dauer gesichert werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel verankert sind.