Aktuelle Planungen

Entwurf Baumschutzsatzung

  • Auslegungen

In der Zeit vom 20.03. bis zum 21.04.2023 können sich Bürger:innen zu dem Entwurf der Baumschutzsatzung äußern.

Hier erhalten Sie Informationen über die aktuelle Stadtentwicklung und Stadtplanung. Außerdem finden Sie hier aktuelle Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) und den Zugang zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Baugesetzbuch), um Stellungnahmen zum Verfahren abzugeben.

Entwurfswerkstatt des Beteiligungsverfahrens zum Schönningstedt-Plan

Schönningstedt ist ein beliebter Ort zum Wohnen und Arbeiten. Das Planungsziel ist es gemeinsam darüber nachzudenken, wie sich Schönningstedt zukünftig entwickeln soll. Gemeinsam bedeutet Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie das begleitende Planungsbüro luchterhandt & partner.

In einer Reihe öffentlicher Veranstaltungen werden Leitplanken für die Entwicklung definiert und daraus konkrete Maßnahmen für den Stadtteil abgeleitet. Am Ende des Prozesses soll der Schönningstedt-Plan stehen – ein Werk, an dem aktiv mitgeplant wurde und in das Ideen und Anregungen eingeflossen sind.

Wir freuen uns auf Ihr Mitwirken an der Stadtteilplanung Schönningstedt!

Für die Stadtteilplanung Schönningstedt fand bereits das Forum 1 am 21. Mai 2022, Forum 2 am 27.Juni 2022 und der Dialog mit der Politik am 17. September 2022 statt. Die Entwurfswerksatt wurde als wichtiger Baustein im Prozess am 10.11.2022 nachgeholt. 

Nachdem das Endergebnis für ein letztes Feedback am 12.01.2023 den Bürgern zwischenpräsentiert wurde, fand am 26.01.2023 das Abschlussforum mit dem finalen Ergebnis statt. Der fertige Plan wird am 21.03.2023 dem Bau- uns Planungsausschuss präsentiert.

Die Dokumentation finden Sie unter Aktuelle Planungen - Stadtteilplanung Schönningstedt.

Kontakt für Fragen:

Bei Fragen wenden Sie sich an Lion Günther und Marek Nowak vom Planungsbüro luchterhandt & partner:

E-Mail: reinbek(at)luchterhandt.de

Telefon: 040-70 70 80 70

Aktuelle Planungen

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.06.2020 beschlossen, die Stadtteilplanung für den Raum Schönningstedt auf den Weg zu bringen. In dem Beschluss werden Themenschwerpunkte aufgegriffen, die mit der Stadtteilplanung Schönningstedt einhergehen sollen. Am 19.10.2021 fand als Auftakt eine Informationsveranstaltung als hybride Veranstaltung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung über die geplante Stadtteilentwicklung Schönningstedt statt. Im Anschluss konnte man das Planungsbüro -büro luchterhandt & partner- dafür gewinnen, die Stadtteilplanung Schönningstedt durchzuführen.

Denn Schönningstedt ist ein beliebter Ort zum Wohnen und Arbeiten. Das Planungsziel ist es gemeinsam darüber nachzudenken, wie sich Schönningstedt zukünftig entwickeln soll. Gemeinsam bedeutet Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie das begleitende Planungsbüro -büro luchterhandt & partner-. In einer Reihe öffentlicher Veranstaltungen werden Leitplanken für die Entwicklung definiert und daraus konkrete Maßnahmen für den Stadtteil abgeleitet. Am Ende des Prozesses soll der Schönningstedt-Plan stehen – ein Werk, an dem aktiv mitgeplant wurde und in das Ideen und Anregungen eingeflossen sind. Am 21.05.2022 fand das Forum 1 statt, indem es vor allem darum ging was an Schönningstedt besonders bedeutsam ist, wo die Herausforderungen liegen und was sich für die Zukunft gewünscht wird. Am 27.06.2022 fand das Forum 2 statt, indem auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forum 1 verschiedene Szenarien präsentiert worden sind, wie sich Schönningstedt zukünftig entwickeln könnte. Anhand der Szenarien wurde dazu aufgefordert, über die Entwicklung Schönningstedts nachzudenken und in den Austausch zu treten.

Am 17.09.2022 war ursprünglich die Entwurfswerkstatt vorgesehen, die als ersten Programmpunkt ein Dialog mit der Politik über deren einzelnen politischen Zielsetzungen beinhaltete. Aufgrund des großes Interesses an dem „Dialog mit der Politik“ ist der Programmpunkt der „Entwurfswerkstatt“ entfallen. Die Entwurfswerksatt wurde als wichtiger Baustein im Prozess am 10.11.2022 nachgeholt..

Nachdem das Endergebnis für ein letztes Feedback am 12.01.2023 den Bürgern zwischenpräsentiert wurde, fand am 26.01.2023 das Abschlussforum mit dem finalen Ergebnis statt. Der fertige Plan wird am 21.03.2023 dem Bau- uns Planungsausschuss präsentiert.

 

Kontakt bei Fragen:

Bei Fragen wenden Sie sich an Lion Günther und Marek Nowak vom Planungsbüro luchterhandt & partner:

E-Mail: reinbek(at)luchterhandt.de

Telefon: 040-70 70 80 70

 

Download Dokumentation Forum 1

Download Dokumentation Forum 2

Download Dokumentation Dialog mit der Politik

Download Dokumentation Entwurfswerkstatt vom 10.11.2022

Download Der Schönningstedt Plan: Abschlussbericht März 2023

Kartographische Darstellung der Bebauungsfläche Nr. 117 - gestrichelte Linie umrandet ein Grundstück
Geltungsbereich zum B 117 - Freiflächenanlage südlich A 24

Planungsziel:
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 117 „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich A24, östlich Stemwarder Straße“ am 01.12.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.

Download Geltungsbereich

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung zur Steuerung der bestehenden städtebaulichen Strukturen, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 22.12.2021).

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 116 “ Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“ am 09.12.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.

Download Geltungsbereich

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 Baunutzungsverordnung zur Ansiedlung eines Recyclinghofes, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung und die Festsetzung einer Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich landwirtschaftliche Fläche dar. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2020 wurde die Stadtteilplanung Schönningstedt auf den Weg gebracht. Eines der Schwerpunkte der Stadtteilplanung ist die Verlagerung des Recyclinghofes der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) in das Haidland.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 115 „Recyclinghof Reinbek“ am 11.11.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.

Download Geltungsbereich

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 20.11.2021).

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 114 „Stemwarde Siedlung — östlicher Teil" am 11.11.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
  • Vorentwurfsbeschluss am 21.02.2023 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek gefasst.
  • Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürgerdialog findet am  29.03.2023 statt. 

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Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 20.11.2021).

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 113 „Stemwarde Siedlung — westlicher Teil" am 11.11.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Vorentwurfsbeschluss am 30.08.2022 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürgerdialog: 17.11.2022

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Download Öffentlichkeitsbeteiligung Präsentation

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 23.07.2021).

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 111 „Hinschendorf Süd“ am 17.06.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
  • Vorentwurfsbeschluss am 30.08.2022 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek.
  • Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürgerdialog findet am  22.03.2023 statt. 

Download Geltungsbereich

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, die Festsetzung des Maßes der Nutzung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 23.07.2021).

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 110 „Hinschendorf Nord“ am 17.06.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
  • Vorentwurfsbeschluss am 30.08.2022 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek.
  • Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürgerdialog findet am  22.03.2023 statt. 

Download Geltungsbereich

Planungsziel: Planungsziele sind die Festsetzung der Art und des Maßes der Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit sowie eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Mindestgröße der Baugrundstücke, eine Mindestanzahl von Parkplätzen je Wohneinheit, eine Beschränkung der Wohneinheiten je Gebäude und der Erhalt von ökologischen Flächen und schützenswertem Baumbestand. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich gemischte Baufläche dar. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 10.12.2020). Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.10.2022 eine Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr beschlossen (Inkrafttreten: 08.12.2022).

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ am 10.12.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen 01.12.2021 und 31.12.2021
- Vorentwurfsbeschluss am 22.09.2022 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek
- erneute Beteiligung als Bürgerdialog am 16.11.2022
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen dem 16.11.2022 und 23.12.2022

Download Geltungsbereich

Download Satzung

Planungsziel:
Planungsziele sind gemäß Beschluss die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Feuerwehr, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche sowie der Erhalt des Knickes an der östlichen Plangebietsgrenze. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich gemischte Baufläche dar. Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 „Feuerwehr Ohe“ am 27.08.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.

Planungsziel:
Planungsziele sind die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung, eine Begrenzung der zulässigen Geschossigkeit, eine verträgliche Nachverdichtung sowie der Schutz des vorhandenen Baumbestandes. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Inkrafttreten: 21.05.2020). Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.03.2022 eine Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr beschlossen (Inkrafttreten: 20.05.2022).

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 „Nördliche Lohbrügger Straße“ am 27.02.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung online am 05.05.2021
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 01.12.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek
- Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung zwischen dem 30.01.2023 und dem 03.03.2023

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Planungsziel:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer bedarfsgerechten Sportanlage im derzeitigen planungsrechtlichen Außenbereich für den Norden Reinbeks geschaffen werden. Zur Standortbegründung und Alternativenprüfung wurde ein Sportstättenentwicklungsplan erarbeitet. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich landwirtschaftliche Fläche dar. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“ am 29.08.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung online am 11.11.2020

Zurzeit wird als Grundlage für die Bauleitplanung ein erster städtebaulicher Entwurf für die neue Sportanlage überarbeitet und abgestimmt.

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Planungsziele:
Planungsziele sind gemäß Beschluss die Ausweisung eines Wohngebietes zur Bereitstellung von Mietwohnungen, die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen für einen Bolzplatz und eine Parkanlage, die Ausweisung öffentlicher Wegeverbindungen unter Berücksichtigung bestehender Wege und die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte zur Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte Eggerskoppel.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 100 „südliche Feldstraße“ am 24.09.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.05.2016

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Planungsziel:
Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht für eine gebietsverträgliche Nachverdichtung durch Ausweisung von Wohnflächen sowie die Arrondierung des südlichen Siedlungsrandes. Der Flächennutzungsplan weist für den nördlichen Plangeltungsbereich eine gemischte Baufläche aus. Die südlichen Flächen besitzen heute den Status von Flächen für die Landwirtschaft. Auf diesen Flächen existiert bereits Wohnbebauung. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der 6. Berichtigung anzupassen.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 95 „Südliches Ohe“ am 29.03.2012 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Vorentwurfsbeschluss am 19.03.2019 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek

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Planungsziel:
Planungsziele sind die Ausweisung eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO für den gesamten Geltungsbereich und die Anpassung der Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten zur Sicherung des Bestandes und zur zukunftssicheren Entwicklung des baulichen Bestandes. Der gültige Flächennutzungsplan stellt den Bereich der 4. Änderung des B 16 als gewerbliche Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16, 4. Änderung „Kleingewerbegebiet Scholtzstraße“ am 10.12.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen 01.12.2021 und 31.12.2021
- Vorentwurfsbeschluss am 29.11.2022 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Reinbek
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen dem 25.01.2023 bis 27.02.2023

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Planungsziele
Die Planungsziele sind die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“ nach §9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes WA nach § 4 Baunutzungsverordnung, die Festsetzung des erforderlichen sowie die geplante Maßes der baulichen Nutzung für den geplanten Neubau eines Gemeindehauses sowie die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte Kirchenallee und die Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Planungsstand
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“ am 17.06.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek.

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