Meldebestätigung
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Teaser
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlagen
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek

Pohl, Simon
- 040 72750-333
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Frau Borrmann
- 040 72750-333
- E-Mail senden

Frau Settgast
- 040 72750-333
- E-Mail senden

Frau Kröger
- 040 72750-333
- E-Mail senden

Frau Peters
- 040 72750-333
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Frau Saggau
- 040 72750-333
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Frau Kähler
- 040 72750-333
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Frau Prade
- 040 72750-333
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