1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2021
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021-folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan, wie in der Anlage dargestellt, geändert.
§ 2
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes und die Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes bleiben unverändert.
Reinbek, den 21.05.2021
gez. Warmer
Bürgermeister