1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2021

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Reinbek für das Haushaltsjahr 2021


Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021-folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1


Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan, wie in der Anlage dargestellt, geändert.


§ 2


Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes und die Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes bleiben unverändert.

Reinbek, den 21.05.2021


gez. Warmer
Bürgermeister

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