Amtliche Bekanntmachung

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Amtliche Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der S A T Z U N G der Stadt Reinbek über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt (Benutzungssatzung Kindertagesstätte Schönningstedt)

                                                                                                       1. Satzung zur Änderung der
                                                                                                                 S A T Z U N G
                                                                      der Stadt Reinbek über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt
                                                                                       (Benutzungssatzung Kindertagesstätte Schönningstedt)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und des § 18 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 3, S. 49 ff.) und des § 65 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz vom 02.06.1992 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 12, S. 243 ff.) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 folgende Satzung erlassen:

Artikel I
Die Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätte Schönningstedt (Benutzungssatzung Kindertagesstätte Schönningstedt) vom 21.06.2021 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst und ersetzt die bisherige Fassung:
Die Kindertagesstätte bleibt planmäßig neben den in Schleswig-Holstein geltenden gesetzlichen Feiertagen an folgenden Tagen geschlossen:
- am ersten und zweiten Tag der Schleswig-Holsteinischen Sommerferien (zum Zweck der Grundreinigung)
- in der Zeit vom 24.12. bis 31.12.
- für zwei bis drei Tage im Jahr (zum Zweck der Mitarbeiter/innen-Fortbildung entsprechend den Erfordernissen nach § 24 KiTaG)
- zwei bis drei Wochen der Sommerferien (Krippenbereich)
Darüber hinaus kann die Einrichtung an weiteren Tagen Schließzeiten vorsehen. Die in § 22 KiTaG formulierten Regelungen zu den Schließzeiten sind hierbei einzuhalten.

Artikel II

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.

Reinbek, 16.12.2021

STADT REINBEK
Björn Warmer, Bürgermeister

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