Amtliche Bekanntmachung

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Am 08.05.2022 findet parallel zur Landtagswahl ein Bürgerentscheid zu nachstehender Frage statt:

„Sind Sie dafür, dass das Gebiet „Holzvogtland“ in Reinbek zwischen den Stadtteilen Prahlsdorf und Schönningstedt,

  • im Süden begrenzt durch die nördliche Bebauung Fontanestraße (Bebauungsplan 31), Schützenstraße und Scholtzstraße
  • im Osten begrenzt durch die Schönningstedter Straße,
  • im Norden begrenzt durch das Nahversorgungszentrum Reinbek (Bebauungsplan 47), die Hofstelle Dusenschön und die Sachsenwaldstraße,
  • im Westen begrenzt durch die Bebauungspläne 50, 102 und 16

von Bebauung freigehalten wird und die Stadt Reinbek sämtliche Bebauungsplanungen für das Gebiet unterlässt?“

§ 16g (6) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sieht vor, dass den Bürgerinnen und Bürgern vor Durchführung des Bürgerentscheids die Standpunkte und Begründungen der Vertretungsberech­tigten des Bürgerbegehrens und der Stadtverordnetenversammlung schriftlich darzulegen sind.

Die Standpunkte und Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie der Fraktionen und des fraktionslosen Stadtverordneten Herrn Puls der Stadtverordnetenversammlung finden sich in dieser zum Download vorgesehenen Datei:

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