Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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Behindertenbeiratswahl am 15. März 2022 - Kandidatinnen/Kandidaten gesucht

Behindertenbeiratswahl am 15. März 2022 - Kandidatinnen/Kandidaten gesucht

Der Behindertenbeirat der Stadt Reinbek wird am 15. März 2022 neu gewählt.

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Behindertenbeirat besteht aus 5 Mitgliedern.

Männer und Frauen sollen im Behindertenbeirat angernessen vertreten sein.

Es rnüssen mindestens 6 Wahlvorschläge gemacht werden.

Wahlberechtigt sind alle von einer Behinderung gemäß § 2 des Gesetztes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schieswig-Hoistein betroffenen Reinbeker Bürgerinnen und
Bürger, die nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vorn Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Reinbeker Bürgerinnen und Bürger, die in Reinbek ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten haben und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversarnmlung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Reinbek, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Ort- und Kreisebene und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.

Die von einer Behinderung betroffenen Reinbeker Bürger*innen werden aufgerufen, sich als Kandidatin/Kandidat zur Verfügung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens

19.01.2022, 18.00 Uhr

bei der Stadt Reinbek, Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Soziale Leistungen, Zimmer 35,

Hamburger Straße 5-7, Rathaus, 21465 Reinbek

eingereicht werden.

Vordrucke liegen im Rathaus und irn Jürgen-Rickertsen-Haus aus, können von der Homepage der Stadt Reinbek heruntergeladen oder beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Soziale Leistungen (Tel. 72750264 oder 72750269) angefordert werden.

Reinbek, den 01.12.2021

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Björn Warmer

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