Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Reinbek

Artikel I
Der Einleitungssatz wird wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Sch.-H. S. 57) und der §§ 1 Abs. 1 Alt. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des
Kommunalabgabegesetztes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Sch.-H. S. 27) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 folgende Satzung erlassen:
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:


§ 4
Dauer des Ehrenamtes
1) Die Wahlzeit des Behindertenbeirates beträgt 4 Jahre. Sie beginnt mit der Bestätigung der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung und endet mit der Bestätigung eines neuen Behindertenbeirates durch die Stadtverordnetenversammlung.


Artikel II
Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.03.2022 in Kraft.

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