Amtliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 106

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Kartografie des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nummer 106

Genauer: „nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 1.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 „nördliche Lohbrügger Straße“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

Im Norden: durch die Hamburger Straße
Im Westen: die westliche Grenze der Bebauung Lohbrügger Straße 2 sowie der nordöstliche Teilbereich des Flurstückes 319, Gemarkung Reinbek, Flur 8
Im Süden: die südliche Grenze der Bebauung Hamburger Straße 69a-f und Lohbrügger Straße 3a+b bis 9

und die Begründung einschließlich der schalltechnische Untersuchung, der faunistischen Potentialabschätzung mit Artenschutzuntersuchung und des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages liegen vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.reinbek.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich steht Ihnen am 30.01.2023 um 18.00 Uhr in der Kantine des Rathauses der Stadt Reinbek ein Mitarbeiter der Stadtplanung zur Verfügung, der Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Inhalte der Planung informiert.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Reinbek, den 17.01.2023

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
(Siegel)
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Björn Warmer

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