Bekanntmachung Entwurf Bebauungsplan 108 - Prahlsdorf

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Bekanntmachung der Stadt Reinbek
Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 09.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek für das Gebiet westlich der Schönningstedter Straße (L222), östlich der Klaus-Groth-Straße, nördlich und südlich der Schützenstraße und nördlich der Kampstraße in der Stadt Reinbek beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 ist der Erhalt des bestehenden Charakters des Wohngebietes unter Berücksichtigung einer maßvollen, dem aktuellen Quartier verträglichen Nachverdichtung.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Prahlsdorf im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Reinbek gelegen. Der ca. 15,4 ha große Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:
- die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222),
- die Klaus-Groth-Straße im Westen,
- die Kampstraße im Süden und
- die nördliche Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schützenstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 Stadt Reinbek ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen:
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes als gesonderter Teil der Begründung sowie die nachfolgend aufgeführten umweltrelevanten Informationen, Gutachten und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 17.04.2024 im Internet unter der Adresse www.reinbek.de (Stadt Reinbek > Reinbek - unsere Stadt > Bauen und Wohnen > Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und über den Digitalen Allas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich werden die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Mo, Di, Fr: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen. Stellungnahmen können auf elektronischem Wege an die E-Mail Adresse stadtentwicklung@reinbek.de sowie schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
(1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
(2) Biotop- und Nutzungstypenkartierung
(3) Bestandsanalyse
(4) Schalltechnische Untersuchung

(5) Faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
(6) Untersuchungen zur Erstbewertung von Altlastenverdachtsflächen
(7) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag mit A-RW-1 Nachweis
(8) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch, Tiere, Pflanzen, Artenvielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Landschaft, Ortsbild, Schutzgebiete.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:
(a) Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck vom 19.01.2023
(b) Landrat des Kreises Stormarn, FD Planung und Verkehr vom 16.12.2022
(c) BUND e.V., Landesverband Schleswig-Holstein vom 09.12.2022
(d) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 15.12.2022
(e) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde vom 21.11.2022
(f) Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 16.11.2022
(g) Wasser- und Bodenverband Glinder Au - Wandse vom 23.11.2022
(h) Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Landeskriminalamt vom 22.11.2022
(i) Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Eine ausführliche Tabelle zu den vorliegenden Informationen finden Sie in dem unten verlinkten Dokument.

 

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