Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Reinbek

  • Amtliche Bekanntmachungen

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 27.02.2013

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 Abs. 1 Alt. 2, 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, 4 und 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) und des § 65 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz vom 02.06.1992 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 12, S. 243 ff.), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 folgende Satzung erlassen:


Artikel I


Die Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 27.02.2013 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst und ersetzt die bisherige Fassung:
§1 Allgemeines
(1) Die Stadtbibliothek Reinbek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Reinbek. Sie stellt den Bürgerinnen und Bürgern Medien aus ihrem Bestand zur Nutzung zur Verfügung. Medien sind alle Gegenstände und Datenformate, welche zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist die Stadtbibliothek ein sozialer und kultureller Treffpunkt und Lernort.


Artikel II


Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Reinbek, den 22.03.2024
Stadt Reinbek
Björn Warmer, Bürgermeister

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