Die Stadt Reinbek informiert über die Satzung zum Haushaltsjahr 2023

  • Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf


83.142.100 EUR


einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf


85.455.700 EUR


einem Jahresfehlbetrag von


2.313.600 EUR


2.
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


79.562.400 EUR


einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


79.317.000 EUR


einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


27.407.100 EUR


einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


30.126.600 EUR


festgesetzt.


§ 2


Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf


24.500.000 EUR


2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf


3.583.800 EUR


3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf


8.000.000 EUR


4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf


257,83 Stellen


§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)


390 v.H.


b) für Grundstücke (Grundsteuer B)


390 v.H.


2. Gewerbesteuer


390 v.H.


§ 4


Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Einschränkung des Gesamtbetrages
in § 2 Nr. 1 am 27.03.2023 erteilt.


Reinbek, den 28.03.2023


gez. W a r m e r
Bürgermeister


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann nach Terminvereinbarung unter Tel.: 040 727 50 236 ganzjährig Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Zudem sind auf der Internetseite der Stadt Reinbek www.reinbek.de unter Bürgerservice und Politik - Finanzen - die Haushaltssatzung und die Anlagen veröffentlicht.


Reinbek, den 28.03.2023

STADT REINBEK
gez. Warmer
Bürgermeister

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