Informationen zur Räumpflicht bei Schnee und Eis

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Reinbek im Schnee ist ein schöner Anblick. Allerdings sind Schnee, Eis, und Glätte natürlich auch mit erhöhten Gefahren im Straßenverkehr verbunden. Deswegen weist die Stadt Reinbek auf die Räumpflicht bei entsprechender Wetterlage hin.

Informationen zur Räumpflicht bei Schnee und Eis

Reinbek, der 11. Januar 2024 – Reinbek im Schnee ist ein schöner Anblick. Allerdings sind Schnee, Eis, und Glätte natürlich auch mit erhöhten Gefahren im Straßenverkehr verbunden. Deswegen weist die Stadt Reinbek auf die Räumpflicht bei entsprechender Wetterlage hin.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung haben Grundstückseigentümer:innen die Pflicht, die an ihr Grundstück anliegenden Geh- und Radwege in einer Breite von 1,50m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen von den Grundstückseigentümer:innen zu bestreuen, wenn nötig auch wiederholend. Bitte setzen Sie dabei anstelle von auftauenden Mitteln (wie etwa Streusalz) vorrangig abstumpfende Mittel (wie etwa Sand) ein, um die Umweltbelastung zu verringern.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur in folgenden Ausnahmesituationen erlaubt:

-           in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

-           an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Unserer Umwelt zuliebe dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, und salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Bei Schneefall und Glättebildung in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte Schnee zu räumen und Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

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