Satzung der Stadt Reinbek zur Straßenreinigung - 7. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachungen

Die Satzung über die Straßenreinigung ist gültig ab 01.10.2023

7. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
in der Stadt Reinbek vom 17. Dezember 2001


Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 2 Abs. 2 Satz
1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar
2005 (GVOBL. 2005, S. 27) und des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-
Holstein (StrWG) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 folgende Satzung erlassen:


Artikel I


Das Straßenverzeichnis der Straßen nach § 2 Absatz 2 der Satzung über die Straßenreinigung
in der Stadt Reinbek wird wie folgt geändert:
Fontanestraße (im Bereich der Spielstraße einschl. Zufahrt zur Schützenstr.)


Artikel II


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und tritt mit Wirkung vom
1. Oktober 2023 in Kraft.


Reinbek, den 29.09.2023 Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
(Siegel)
Björn Warmer

 

Hier geht es zur Lesefassung der Satzung.

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