Stadt Reinbek informiert über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H., S. 514) geändert worden ist, und des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. 2005, S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015
- Die Eingangsformel der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015 wird wie folgt neu gefasst:
„Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl-H. S. 57), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H., S. 514) geändert worden ist, und § 1 Absatz 1, § 2 Absatz1 Satz 1 und 2, § 4 Absatz 1 1. Alternative und Absatz 2 sowie § 5 Absatz 1 bis 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBL. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 folgende Satzung erlassen:“
- Der in Ziffer 23 der Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015 enthaltene Gebührentatbestand „Veranlassung einer Bestattung gem. § 13 Abs. 2 BestG“ wird ersatzlos gestrichen.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Reinbek, den 06.07.2021
Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
gez.
in Vertretung
Peter Huschke
1. Stadtrat