Stadt Reinbek informiert über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

  • Amtliche Bekanntmachungen

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015

                    Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

___________________________________________________________________________

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015

 

 

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H., S. 514) geändert worden ist, und des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. 2005, S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 die folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015

  1. Die Eingangsformel der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015 wird wie folgt neu gefasst:

„Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl-H. S. 57), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H., S. 514) geändert worden ist, und § 1 Absatz 1, § 2 Absatz1 Satz 1 und 2, § 4 Absatz 1 1. Alternative und Absatz 2 sowie § 5 Absatz 1 bis 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBL. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 folgende Satzung erlassen:“

 

  1. Der in Ziffer 23 der Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 der Satzung der Stadt Reinbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 23.11.2015 enthaltene Gebührentatbestand „Veranlassung einer Bestattung gem. § 13 Abs. 2 BestG“ wird ersatzlos gestrichen. 

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

Reinbek, den 06.07.2021

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister

gez.
in Vertretung
Peter Huschke
1. Stadtrat

 

 

Alle Nachrichten