Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Leistungsbeschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Teaser
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Öffentliche Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten, Verkehrsaufsicht, Feuerwehren
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Frau Laue
- 040 72750-254
- E-Mail senden