Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Teaser
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Vereinbaren Sie hier einen Termin für Ihr Anliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Pohl, Simon
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Borrmann
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Settgast
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Peters
- 040 72750-333
- E-Mail senden
Frau Saggau
- 040 72750-333
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Frau Kähler
- 040 72750-333
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Frau Prade
- 040 72750-333
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