11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung

  • Amtliche Bekanntmachungen

Beitrags- und Gebührensatzung vom 17. Dezember 2001

Aufgrund der §§ 4 Abs. 2 und 17Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 1-7, 8 Abs. 1-3, 5-9, 9 Abs. 1-5 und 9 a Abs. 1-2 des Kommunal-abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBL. Schl.-H. S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl. -H. S. 345), der §§ 1 und 2 Abs. 1-3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. 1991 S. 257) und des § 24 Abs. 1-2 der Satzung der Stadt Reinbek über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung -AAS-) vom 17.12.2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2020 folgende Satzung erlassen 

Artikel I
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 17. Dezember 2001


Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 17. Dezember 2001 wird wie folgt geändert.


§ 17 (Gebührensatz) erhält folgenden Wortlaut:
Die Abwassergebühr beträgt
a) bei der Schmutzwassergebühr 1,80 Euro/m³ Schmutzwasser,
b) bei der Niederschlagswassergebühr 0,45 Euro/m² bebauter und befestigter Grundstücksfläche
für den Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.


Artikel II
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.


Reinbek, den 11.12.2020


Björn Warmer
Bürgermeister


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentliche bekanntgegeben.


Reinbek, den 11.02.2021 Stadt Reinbek


Der Bürgermeister
(Siegel)
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Björn Warmer

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