2. Änderung der Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeiseitigung

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Die ausführliche Bekanntmachung können Sie im PDF-Dokument einsehen.

2. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek
(Beitrags- und Gebührensatzung) vom 21.12.2021

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 17 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, Nr. 3, S. 57), der §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Satz 1 bis 5, 6 Absatz 1 Satz 1 bis 2, 8 Absatz 1 Satz 1, 9 und 9 a Absatz 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBl. 2005, Nr. 3, S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Nr. 18, S. 345), der §§ 1 Absatz 1 und 2 Satz 1 bis 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG)
vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019, Nr. 15, S. 425) und des § 24 Absatz 1 der Satzung der Stadt Reinbek über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung –AAS-) vom 17.12.2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2021 wird wie folgt geändert:
§ 17 erhält folgenden Wortlaut:

㤠17
Gebührensatz


Die Abwassergebühr beträgt für das Jahr 2024
1) bei der Schmutzwassergebühr .............................................. 2,20 Euro/cbm Schmutzwasser,
2) bei der Niederschlagswasserbeseitigung ...............................0,65 Euro/qm bebauter und
befestigter Grundstücksfläche.“

Artikel II
Anlage


Übersicht der bisherigen Gebührensätze seit 2022


Gebührenjahr Gebührensatz Schmutzwasser Gebührensatz Niederschlagswasser
2022 1,82 Euro 0,46 Euro
2023 2,09 Euro 0,52 Euro
2024 2,20 Euro 0,65 Euro

Artikel III
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.


Reinbek, den 15.12.2023
Warmer
Bürgermeister


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.


Reinbek, den 15.12.2023

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister


(Siegel)
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Björn Warmer

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