Amtliche Bekanntmachung: Änderung der Satzung über Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek


1. Satzung zur Änderung der Satzung über Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Reinbek (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 21.12.2021

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 17 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Alternative 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003, Nr. 3, S. 57), der §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBL. 2005, Nr.3, S. 27), des § 45 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBL. 2003, Nr. 16, S. 631) und des § 8 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Reinbek vom 17.12.2001 in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Reinbek vom

21. Dezember 2021 (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge im Jahr 2023 2,05 Euro.“

2.

§ 6 erhält folgenden Wortlaut:

㤠6
Entstehung und Änderung der Gebührenpflicht

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebührenschuld wächst im Verlaufe des Erhebungszeitraums nach und nach mit der Erbringung der Straßenreinigungsleistung an. In Höhe des jährlichen Gesamtbetrags entsteht die Gebührenschuld erst mit Ablauf des Erhebungszeitraums.

(3) Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Benutzungsgebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Kalendermonats. Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als drei Monate eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.“

3.

§ 7 erhält folgenden Wortlaut:

㤠7

Vorauszahlung und Fälligkeit

(1) Auf die Straßenreinigungsgebühren werden vom Beginn des Erhebungszeitraums an Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Straßenreinigungsgebühr gefordert. Die Vorauszahlungen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden in vier Teilbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05. ,15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Gebührennachzahlungen und -erstattungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

(2) Die Stadt Reinbek kann sich in der technischen Abwicklung der Abgabenerhebung, einschließlich des Abgabeneinzugs einschließlich des Mahnwesens, der unselbständigen Dienste eines Verwaltungshelfers bedienen, der seine Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach der Weisung der Stadt Reinbek ausübt. Hierfür hat die Stadt Reinbek mit einem Vertrag über die technische Abwicklung der Gebührenerhebung die e-werk Sachsenwald GmbH als Verwaltungshelferin beauftragt.“

4.

§ 8 erhält folgenden Wortlaut:

㤠8

Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflichten

Die Gebührenpflichtigen haben der Stadt den Wechsel der Gebührenpflicht (§ 4 Absatz 2 Satz 1), Namens- und Adressänderungen sowie Änderungen, die sich auf die Gebührenberechnung auswirken können (z.B. Änderung beim Zuschnitt des Grundstückes) innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen und alle für die Errechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Außerdem muss der Gebührenpflichtige dulden, dass Beauftragte der Stadt das Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzusetzen oder zu überprüfen; die Gebührenpflichtigen haben dies zu ermöglichen.“

Artikel II

Anlage

Übersicht der bisherigen Gebührensätze seit 2022

Gebührenjahr

Gebührensatz

2022

1,32 Euro

2023

2,05 Euro

Artikel III

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Reinbek, den 19.12.2022

 

Warmer

Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Reinbek, den                                                                                     Stadt Reinbek

Der Bürgermeister

 

(Siegel)

_______________

Björn Warmer

 

PDF Dateien der Satzung können hier heruntergeladen werden:

Amtliche Bekanntmachung zur Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebühren

Änderungssatzung Straßenreinigungsgebühren

 

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