Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Reinbek

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 2, 3 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 3, S. 49 ff.), in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Reinbek erlassen:

Artikel I

Folgende Regelung wird im§ 9 der Hauptsatzung („Aufgaben und Entscheidungen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters“) wie folgt geändert:

  1. § 9 wird § 9 Absatz 1.
     
  2. § 9 Absatz 1 Ziffer 12 wird § 9 Absatz 2 und erhält folgende Fassung:
    Über Entscheidungen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nach Maßgabe der Vorschriften des BauGB zum gemeindlichen Einvernehmen betreffen, ist der Bau- und Planungsausschuss im Voraus zu informieren. Dem Bau- und Planungsausschuss ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
     
  3. § 9 Absatz 1 Ziffer 13 wird § 9 Absatz 1 Ziffer 12.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 06.08.2021 erteilt.

Stadt Reinbek
Björn Warmer, Bürgermeister

Reinbek, den 24.08.2021

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