Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek

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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 115 “Recyclinghof Reinbek“ der Stadt Reinbek Geltungsbereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat in ihrer Sitzung am 11.11.2021 beschlossen, für das Gemeindegebiet den Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:
Im Norden: durch eine Verlängerung der Achse des Senefelder Rings südlich des Betriebs Kirchberg Metallverarbeitung sowie im Abstand von 55 m von der Sachsenwald-straße
Im Osten: durch die Ostgrenze des Flurstücks 15/3 der Flur 9 der Gemarkung Schön-ningstedt sowie im Abstand von 12 m zur Geltungsbereichsgrenze des Bebau-ungsplanes Nr. 92.
Im Süden: durch die Sachsenwaldstraße
Im Westen: durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 92
aufzustellen.


Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Reinbek, den 14.12.2021
( L. S. )
Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Warmer

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