Einen schönen Abend am Osterfeuer verbringen

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Osterfeuer – was zu beachten ist!

Reinbek, 30. März 2023 - Bald ist Ostern und vieler Orts wird traditionell wieder das Osterfeuer abgebrannt. Da diese als Brauchtumsfeuer gelten, ist eine Genehmigung für Veranstalter:innen oder private Personen nicht erforderlich und können somit anzeigenfrei durchgeführt werden. Damit für Reinbeker:innen das diesjährige Osterevent eine sichere Sache wird, bittet die Stadt Reinbek um Beachtung der folgenden Regeln:

Das Osterfeuer darf nicht als Abfallentsorgung genutzt werden. Sämtliche Gartenabfälle wie beispielsweise Baumschnitt, Laub, Rasenschnitt und weitere, dürfen nicht verbrannt werden. Diese Gartenabfälle können Anwohner:innen z.B. auf dem Recyclinghof der AWSH abgeben, über die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost verwerten.

Zudem ist darauf zu achten, dass das Holz, welches verbrannt wird, naturbelassen sowie trocken ist. Jegliches Holz, welches mit Schutzmitteln beschichtet oder lackiert ist, darf nicht als Brennholz genutzt werden.

Außerdem ist darauf zu achten, dass ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Wald- und Heckenbereichen zur Vermeidung von Gefahren unbedingt eingehalten wird. Insbesondere wegen einer möglichen Brandgefahr, Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rauch und Belästigungen für die nachbarlichen Grundstücke.

Sollte starker Wind aufkommen, ist das Feuer unverzüglich zu löschen.

Ein besonderer Hinweis gilt dem Tierschutz: Zahlreiche Tiere, wie Igel, Insekten und Reptilien suchen oft in Holz- und Reisighaufen Unterschlupf. Daher empfiehlt die Stadt Reinbek, das Holz erst kurz vor dem Verbrennen zusammenzutragen und aufzuschichten. Liegt der Haufen bereits länger, rettet ein Umsetzen so manches Tierleben.

Am Ende noch der Hinweis, dass das Osterfeuer von den Veranstaltenden solange zu beaufsichtigen ist bis dieses erloschen ist.

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