Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum beschlossenen Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“

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Bürger:innen können Begründung vom 15. April bis zum 17. Mai einsehen

Reinbek, 08. April 2024 – Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 09.11.2023 als Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossene Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

Im Norden:        durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schützenstraße

Im Osten:           durch die die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222)

Im Westen:        durch die Klaus-Groth-Straße

Im Süden:           durch die Kampstraße

Die Begründung liegt vom 15.April 2024 bis zum 17. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse https://www.reinbek.de/reinbek-unsere-stadt/bauen-und-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die Gutachten einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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