Für die Verkehrssicherheit: Rückschnitt von Überhang

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Der Frühling ist längst da und weil Sträucher, Bäume und Hecken wieder frisches Grün austreiben, ist damit zu rechnen, dass der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen kann. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Sicht aller Verkehrsteilnehmenden erheblich eingeschränkt wird.

Deshalb weist die Stadt Reinbek alljährlich Grundstücksbesitzende auf die rechtlichen Bestimmungen hin und bittet sie, den Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden. 

Hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken, überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil (von Bewuchs freizuhaltender Bereich) von 4,50 m Höhe und über Gehwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m Höhe eingehalten werden muss.

Auch dürfen Hecken und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht seitlich in den öffentlichen Geh- oder Radweg hineinwachsen. Diese müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Für die Verkehrssicherheit ist es unumgänglich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind. Bitte bedenken Sie auch, dass überhängender Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen einschränken oder gar verhindern kann, was beispielsweise auch die Schulwege der Kinder gefährlicher machen würde.

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