Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung erhöht Förderquoten der Kommunalrichtlinie

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Auf diese Weise bringen klimaengagierte Institutionen im städtischen Alltagsleben den Klimaschutz in Reinbek voran

Reinbek, 10.08.2020 – Vom 01. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 erhöhen sich im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung die Förderquoten um zehn Prozent innerhalb der Richtlinie. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich. Dabei bietet die Kommunalrichtlinie ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: Dazu zählen neben vielen weiteren, das Erstellen von Klimaschutzkonzepten und –personalstellen, Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser sowie der Trinkwasserversorgung.

 „Mit der Kommunalrichtlinie unterstütz das Bundesumweltministerium die Städte und Gemeinden dabei die Treibhausgase nachhaltig zu senken.“, sagt Estrella Piechulek, Klimaschutzmanagerin und ergänzt: „ Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern entlasten auch den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.“

Wer kann die Förderquote beantragen?

Alle Anträge und Projektskizzen, die während des Zeitraums vom 01. August bis zum 31. Dezember 2021 eingehen, erhalten die erhöhte Förderquote. Antragsberechtigt sind Kitas, Schulen, Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteure. Hierbei ist wichtig, dass die Betriebe und sonstige Organisationen eine kommunale Beteiligung von mindestens 25 % vorweisen können. Darunter fallen auch öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, aber auch kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind und Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger.
 

Weiterführende Informationen können Interessierte unter  https://kurzelinks.de/kommunale-Klimafoerderung abrufen. Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten helfen die Kollegen/-innen an der PTJ-Beratungshotline unter 030 39001-170 sowie unter skkk(at)klimaschutz.de (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr) gerne weiter.

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