Schutzraum an Silvester für Reet-, Fachwerkhäuser sowie Altenheime und Krankenhäuser

Bestimmte Bereiche im Stadtgebiet gehen still und leise ins neue Jahr
Reinbek, 22.12.2022 – Die Stadtverwaltung erteilt Abbrennverbote für Feuerswerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 im Zeitraum vom 31. Dezember 2022 bis zum 01. Januar 2023. Zum einen ist es Personen untersagt im Umkreis von 180 Metern rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern Raketen, Hochfeuerwerke wie die sogenannten „Römischen Lichter“, als auch vergleichbare wirkende Feuerwerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 zu zünden. Zum anderen gibt es auch einen Schutzraum von 50 Metern rund um reetgedeckte Gebäude. In dieser Zone dürfen Knallfreunde weder Kanonenschläge, Knallfrösche noch sonstige Feuerwerkskörper zünden. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.