Schutzraum an Silvester für Reet-, Fachwerkhäuser sowie Altenheime und Krankenhäuser

  • Aktuelle Meldungen
  • Pressemitteilungen

Bestimmte Bereiche im Stadtgebiet gehen still und leise ins neue Jahr

Die Stadtverwaltung erteilt Abbrennverbote für Feuerswerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 im Zeitraum vom 31. Dezember 2023 bis zum 01. Januar 2024. Zum einen ist es Personen untersagt im Umkreis von 180 Metern rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern Raketen, Hochfeuerwerke wie die sogenannten „Römischen Lichter“, als auch vergleichbare wirkende Feuerwerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 zu zünden. Zum anderen gibt es auch einen Schutzraum von 50 Metern rund um reetgedeckte Gebäude. In dieser Zone dürfen Knallfreunde weder Kanonenschläge, Knallfrösche noch sonstige Feuerwerkskörper zünden. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen ist verboten Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle Nachrichten