Schutzraum an Silvester für Reet-, Fachwerkhäuser sowie Altenheime und Krankenhäuser

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Bestimmte Bereiche im Stadtgebiet gehen still und leise ins neue Jahr

Reinbek, 22.12.2021 – Die Stadtverwaltung erteilt Abbrennverbote für Feuerswerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 im Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis zum 01. Januar 2022. Zum einen ist es Personen untersagt im Umkreis von 180 Metern rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern Raketen, Hochfeuerwerke wie die sogenannten „Römischen Lichter“, als auch vergleichbare wirkende Feuerwerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 zu zünden. Zum anderen gibt es auch einen Schutzraum von 50 Metern rund um reetgedeckte Gebäude. In dieser Zone dürfen Knallfreunde weder Kanonenschläge, Knallfrösche noch sonstige Feuerwerkskörper zünden. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Davon unberührt bleiben die Regelungen und gesetzlichen Grundlagen der Bundes- sowie Landesregierung und des Kreises Stormarn im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie.

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