Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek - Satzung der Stadt Reinbek über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 110 „Hinschendorf Nord“

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Geltungsbereich der Veränderungssperre zum B 110

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek hat am 17.06.2021 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Hinschendorf Nord“ für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird, gefasst.

Im Norden: die Hamburger Straße sowie die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 14
Im Osten: durch die östliche Grenze der Bebauung Langenhege Nr. 3 bis 35 ungerade
Im Süden: durch den Störmer Weg
Im Westen: durch die westliche Grenze der Bebauung Kreutzkamp Nr. 2 bis 30 gerade, Störmer Weg 18, Schaumanns Kamp 5 sowie Am Holländer Berg 15

Zur Sicherung der Planung wird gemäß der §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Satzung über die Veränderungssperre erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

1. Zur Sicherung der Planung mit den gefassten Planungszielen im Bereich des künftigen
Bebauungsplanes Nr. 110 „Hinschendorf Nord“ der Stadt Reinbek wird für das in Abs. 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

2. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird begrenzt wie folgt:

Im Norden: die Hamburger Straße sowie die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 14
Im Osten: durch die östliche Grenze der Bebauung Langenhege Nr. 3 bis 35 ungerade
Im Süden: durch den Störmer Weg
Im Westen: durch die westliche Grenze der Bebauung Kreutzkamp Nr. 2 bis 30 gerade, Störmer Weg 18, Schaumanns Kamp 5 sowie Am Holländer Berg 15

3. Das durch die Veränderungssperre betroffene Gebiet ist in der dieser Satzung als Anlage
beigefügten Plankarte durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.

§ 2 Inhalt

1. Zur Sicherung der Planung dürfen in dem in § 1 Abs. 2 bezeichneten Gebiet

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden;

b) Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.

2. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.

3. Von der Veränderungssperre können Ausnahmen gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über
Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Reinbek.

§ 3 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt mit
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 110 „Hinschendorf Nord“ außer Kraft, spätestens jedoch gemäß § 17 Abs. 1 BauGB mit Ablauf von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten.

§ 4 Entschädigungsansprüche

Es wird auf die Entschädigungsberechtigung hingewiesen, die entsteht, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1
BauGB aufgeführten Voraussetzungen vorliegen. Die Fälligkeit des Anspruches gemäß § 18 Abs. 2
Satz 3 BauGB kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei
der Stadt Reinbek, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburger Straße 5-7 in 21465 Reinbek
beantragt wird.

Ausgefertigt:
Reinbek, den 15.07.2021

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Björn Warmer

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Hinweis: Unbeachtlich ist eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Reinbek unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Reinbek, den 15.07.2021

Stadt Reinbek
Der Bürgermeister
Björn Warmer

Die vollständige amtliche Bekanntmachung können Sie untenstehend als PDF einsehen.

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