Der Frühling ist längst da – Sträucher, Bäume und Hecken treiben aus

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Rückschnitt von Begrünung ist zum Teil erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu wahren

Reinbek 26. Mai 2023 – Der Frühling ist längst da und Sträucher, Bäume und Hecken treiben wieder frisches Grün aus. Durch diesen natürlichen Prozess kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwächst. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Sicht aller Verkehrsteilnehmenden erheblich eingeschränkt wird.

Deshalb weist die Stadt Reinbek alljährlich Grundstücksbesitzende auf die rechtlichen Bestimmungen hin und bittet sie den Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden. 

Rahmenbedingungen für den Beschnitt im öffentlichen Raum

Hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken, überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen jeweils ein Lichtraumprofil (von Bewuchs freizuhaltender Bereich) von 4,50 Meter Höhe und über Gehwegen von 2,50 Meter Höhe einzuhalten ist.

Auch dürfen Hecken und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht seitlich in den öffentlichen Geh- oder Radweg hineinwachsen. Sollten Pflanzen oder Sträucher den Weg in den öffentlichen Raum schaffen, müssen Grundstückseigentümer:innen diese bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden.

Für die Verkehrssicherheit ist es unumgänglich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind. Die Abteilung öffentliche Sicherheit der Stadt Reinbek weist außerdem darauf hin, dass ein überhängender Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen einschränken oder gar verhindern kann, was beispielsweise auch die Schulwege der Kinder gefährlicher machen würde.

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